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Digitale Souveränität und Quantensicherheit: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

  • Autorenbild: Robert Mühlberger
    Robert Mühlberger
  • 11. Juni
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 31. Aug.

Zwei Themen tauchen in Gesprächen mit kleinen Unternehmen immer häufiger auf: Wem gehören eigentlich unsere Daten, wenn sie in einer amerikanischen Cloud liegen? Und stimmt es, dass Quantencomputer irgendwann unsere Verschlüsselung knacken? Beide Fragen klingen nach Konzern-Thema oder ferner Zukunft – sind es aber nicht. In diesem Beitrag erkläre ich, was digitale Souveränität bedeutet, warum quantensichere Verschlüsselung schon heute relevant ist und was ein kleiner Betrieb konkret tun kann, ohne in Aktionismus zu verfallen.


Nahaufnahme eines modernen Serverraums mit leuchtenden LED-Leisten
Europäische digitale Infrastruktur im Serverraum

Was digitale Souveränität bedeutet

Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeit, über die eigenen Daten, Systeme und Prozesse selbst zu bestimmen – statt von einzelnen Anbietern oder Technologien abhängig zu sein, auf die man keinen Einfluss hat. Für ein Unternehmen sind das sehr praktische Fragen: Wo liegen meine Daten? Wer kann darauf zugreifen? Und was passiert, wenn ein Anbieter Preise, Bedingungen oder den Funktionsumfang ändert?

Dass dieses Thema kein Nischenanliegen ist, zeigt die europäische Politik. Die EU-Kommission hat im Juni 2026 ein umfangreiches Paket zur technologischen Souveränität vorgelegt – unter anderem mit einem geplanten „Cloud and AI Development Act", der europäische Cloud-Angebote stärken soll (EU-Kommission). Hintergrund ist eine deutliche Abhängigkeit: Nach Zahlen, die auch im Draghi-Bericht zur EU-Wettbewerbsfähigkeit genannt werden, bezieht Europa den Großteil seiner digitalen Produkte und Dienste von Anbietern außerhalb der EU. Wichtig zur Einordnung: Ein Teil dieser Vorhaben befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und ist kein geltendes Recht – die Richtung ist aber eindeutig.


Europäische Alternativen zu Microsoft 365

Wer die Kontrolle über seine Daten behalten will, muss nicht auf Zusammenarbeit und Office-Funktionen verzichten. Es gibt europäische Lösungen, die genau darauf ausgelegt sind:

  • Nextcloud – eine quelloffene Plattform für Dateiablage, Zusammenarbeit und Kommunikation, die auf eigenen oder europäischen Servern betrieben werden kann. Anbieter ist die Nextcloud GmbH mit Sitz in Stuttgart (Nextcloud). Sie wird unter anderem in der deutschen Bundesverwaltung eingesetzt.

  • ONLYOFFICE – eine Office-Suite mit Echtzeit-Dokumentbearbeitung, die sich gut mit Nextcloud kombinieren lässt. Entwickelt wird sie von der Ascensio System SIA mit Sitz in Riga, Lettland (ONLYOFFICE). Ein ehrlicher Hinweis für souveränitätsbewusste Betriebe: Die Eigentümerstruktur des Anbieters wurde 2023 umgebaut; wer besonders strenge Anforderungen hat, sollte die Herkunft im Einzelfall prüfen.

  • CryptPad – ein datenschutzfreundliches Online-Office, das die Verschlüsselung direkt im Browser vornimmt (Zero-Knowledge, das heißt: der Server sieht die Inhalte nie im Klartext). Entwickelt wird es von der französischen XWiki SAS (CryptPad).

Der gemeinsame Nenner: Die Daten bleiben in Europa, und Sie behalten die Kontrolle über die Zugriffsrechte. Für viele kleine Betriebe ist das nicht nur eine Souveränitäts-, sondern auch eine Datenschutzfrage.


Augenhöhe Ansicht eines Quantencomputers mit leuchtenden Qubits
Forschung arbeitet an quantensicheren Verschlüsselungsverfahren, die auch gegen Angriffe mit Quantencomputern resistent sind.

Warum Quantencomputer die Verschlüsselung bedrohen

Verschlüsselung schützt heute praktisch alles: E-Mails, Online-Banking, vertrauliche Dokumente. Ein Großteil davon beruht auf mathematischen Problemen, die klassische Computer nicht in vertretbarer Zeit lösen können. Leistungsfähige Quantencomputer könnten genau diese Probleme deutlich schneller knacken.

Der Denkfehler wäre, das als reines Zukunftsproblem abzutun. Denn es gibt das Szenario „store now, decrypt later": Angreifer greifen heute verschlüsselte Daten ab, speichern sie und entschlüsseln sie später, sobald die Technik reif ist. Für Daten, die lange vertraulich bleiben müssen – Verträge, Konstruktionsunterlagen, Personaldaten, Gesundheitsinformationen – ist das Risiko also schon heute real. Deshalb empfehlen Sicherheitsbehörden, jetzt mit der Vorbereitung zu beginnen.


Post-Quantum-Kryptografie: die neuen Standards

Die Antwort auf diese Bedrohung heißt Post-Quantum-Kryptografie (PQC): Verschlüsselungsverfahren, die auf normalen Computern laufen, aber auch Quantencomputern standhalten. Die US-Behörde NIST hat hier den international maßgeblichen Standardisierungsprozess geführt:

  • Am 13. August 2024 wurden die ersten drei Standards veröffentlicht: FIPS 203 (ML-KEM, aus CRYSTALS-Kyber) für die Schlüsselvereinbarung sowie FIPS 204 (ML-DSA, aus CRYSTALS-Dilithium) und FIPS 205 (SLH-DSA, aus SPHINCS+) für digitale Signaturen (NIST).

  • Am 11. März 2025 wählte NIST mit HQC einen fünften Algorithmus als Absicherung aus – bewusst nach einem anderen mathematischen Prinzip, falls beim Hauptverfahren einmal Schwächen auftreten (NIST).

  • Ein weiteres Signaturverfahren (FALCON, künftig FIPS 206) ist in Vorbereitung.

Diese Verfahren beruhen auf unterschiedlichen mathematischen Ansätzen – vor allem gitterbasierten, codebasierten und hashbasierten Verfahren. Am Rande erwähnt, weil es oft falsch dargestellt wird: Ein früher gehandelter Ansatz auf Basis „multivariater Gleichungen" hat es nicht in die Standards geschafft, weil ein prominenter Kandidat 2022 gebrochen wurde. Man muss diese Details nicht kennen – aber sie zeigen, dass hier sorgfältig und über Jahre geprüft wurde.


Kurz zur Klarstellung: PQC ist nicht QKD

In diesem Umfeld arbeite ich auch wissenschaftlich, deshalb liegt mir eine saubere Unterscheidung am Herzen, die häufig durcheinandergeht:

  • Post-Quantum-Kryptografie (PQC) ist softwarebasiert. Sie läuft auf vorhandener Hardware, ist standardisiert und heute einsetzbar.

  • Quantum Key Distribution (QKD) ist hardwarebasiert und nutzt physikalische Quanteneffekte zur Schlüsselverteilung. Sie braucht spezielle Infrastruktur, es gibt keine standardisierten Protokolle, und das deutsche BSI stuft sie – gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden Frankreichs, der Niederlande und Schwedens – derzeit als nicht ausgereift genug für den breiten Praxiseinsatz ein (BSI).

Für kleine Unternehmen ist die Botschaft einfach: Der Weg führt über PQC, nicht über QKD.


Weitwinkelaufnahme eines modernen Rechenzentrums mit grüner Beleuchtung

Was die Behörden empfehlen und welche Termine gelten

Für den deutschsprachigen Raum ist das BSI die praxisnächste Orientierung. In seiner Technischen Richtlinie TR-02102-1 nennt es erstmals konkrete Fristen für den Ausstieg aus rein klassischer Verschlüsselung: Der alleinige Einsatz klassischer Verfahren zur Schlüsselvereinbarung soll nur noch bis Ende 2031 akzeptabel sein (bei sehr hohem Schutzbedarf bis Ende 2030), klassische Signaturverfahren bis Ende 2035 (BSI). Danach ist der Weg hin zu Post-Quantum-Verfahren vorgesehen, in einer Übergangszeit kombiniert mit den bewährten klassischen Verfahren.


Auf europäischer Ebene gibt es eine abgestimmte Roadmap für die Umstellung, die kritische Bereiche bis 2030 und die breite Migration bis etwa 2035 vorsieht (EU-Kommission). Das sind keine Termine, die einen kleinen Betrieb morgen betreffen – aber sie geben den Rahmen vor, in dem sich Anbieter und Systeme in den nächsten Jahren bewegen werden.


Was das für kleine Unternehmen konkret bedeutet

Aus all dem müssen Sie keine Kryptografie-Abteilung aufbauen. Sinnvoll und machbar ist vielmehr:

  1. Bestandsaufnahme: Welche Ihrer Daten müssen wirklich lange vertraulich bleiben? Genau die sind für „store now, decrypt later" relevant.

  2. Krypto-Agilität: Achten Sie bei neuen Systemen darauf, dass sich Verschlüsselungsverfahren später austauschen lassen. Wer heute flexibel bleibt, muss später nicht alles neu bauen.

  3. Anbieter fragen: Erkundigen Sie sich bei Ihren Software- und Cloud-Anbietern, ob und wann sie Post-Quantum-Verfahren unterstützen. Die großen Anbieter haben bereits begonnen.

  4. Souveränität mitdenken: Wo liegen Ihre Daten, und gäbe es eine passende europäische Alternative? Das ist oft weniger Aufwand als befürchtet.

Ein ehrliches Wort noch zu den vielen „Zukunftstechnologien", die in solchen Beiträgen gern aufgezählt werden: Verfahren wie Post-Quantum-Kryptografie, quelloffene Software oder KI-gestützte Angriffserkennung sind belegbar relevant. Der oft genannte Baustein „Blockchain" wird dagegen für allgemeine IT-Sicherheit meist überschätzt – er hat eng begrenzte, sinnvolle Einsatzfälle, ist aber kein Allheilmittel. Solche Einordnung gehört für mich zu einer seriösen Beratung dazu.


Fazit

Digitale Souveränität und Quantensicherheit hängen zusammen: Kontrolle über die eigenen Daten nützt wenig, wenn diese Daten künftigen Angriffen nicht standhalten. Beides ist heute noch gestaltbar – in ruhigen, geplanten Schritten statt unter Druck. Für kleine Unternehmen ist der beste Zeitpunkt, sich zu orientieren, genau jetzt, solange keine Frist drängt.


Quellen

Die zentralen Faktenaussagen dieses Beitrags stützen sich auf folgende Primär- und Behördenquellen (Stand: August 2026):


Hinweis: Einzelne europäische Regelungsvorhaben (u. a. Cloud and AI Development Act) befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren und sind kein abgeschlossenes, verbindliches Recht.


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